Pakistan hat eine abschließende Antidumping-Untersuchung für kaltgewalzte Stahlspulen aus Kanada und Russland vorgenommen

Apr 10, 2025 Eine Nachricht hinterlassen

Am 15. März 2025 veröffentlichte die Nationale Zollkommission Pakistans die neueste Mitteilung zum Fall Nr. ADC55/2019, in der eine nicht-beschichtete, primäre und sekundäre, nicht-beschichtete, nicht{7}}beschichtete Ware mit Ursprung in oder Import aus Kanada und Russland mit einer Dicke zwischen 0,15 mm und 3,00 mm verhängt wurde. Für kaltgewalzte Coils/Bleche/Bänder aus Eisen oder nicht-legiertem-Stahl war die erste Überprüfung des Antidumpings positiv und endgültig, und es wurde beschlossen, die Erhebung eines Antidumpingzolls von 13,94 % auf die in dem Fall betroffenen Produkte aus Kanada und Russland mit Wirkung vom 20. September 2024 und einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren fortzusetzen. Der Fall betrifft die pakistanischen Steuercodes 7209.1510, 7209.1590, 7209.1610, 7209.1690, 7209.1790, 7209.1790, 7209.1810, 7209.1891, 7209.1899, 7209.2510, 7209.2590, Produkte unter 7209.2610, 7209.2690, 7209.2710, 7209.2790, 7209.2810 und 7209.2890, jedoch ausgenommen einige Arten von kaltgewalzten Stahlrollen für vierrädrige Fahrzeuggehäuse.

Am 9. Mai 2019 leitete Pakistan Antidumpinguntersuchungen gegen kalt-gewalzte Stahlspulen mit Ursprung in oder Import aus Kanada und Russland ein. Am 20. September 2019 erließ Pakistan eine Vorabentscheidung zu dem Fall. Am 17. März 2020 fällte Pakistan eine positive endgültige Entscheidung in dem Fall und beschloss, ab dem 20. September 2019 einen Antidumpingzoll von 13,94 % auf die betreffenden Produkte zum Selbstkosten- und Frachtpreis (C&F) zu erheben, der fünf Jahre lang gültig ist. Am 18. März 2024 leitete Pakistan die erste Sunset-Review-Untersuchung zu Antidumpingmaßnahmen gegen Produkte in Kanada und Russland ein.

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